Waffenrecht - wichtige Grundsätze (Auswahl)
(entnommen aus: Sportschießen im Deutschen Schützenbund / Dez. 2005 Herausgeber: DSB e.V.)
Das Waffengesetz und die Allgemeine Waffengesetzverordnung regeln den Umgang mit Schusswaffen und Munition.
Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen (Feuerwaffen) auch Luftdruck-, Federdruck und Co² - Waffen.
Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition
Luftdruck-, Federdruck-, und Co2- Waffen sowie Armbrüste können erlaubnisfrei ab 18 Jahren erworben werden.
Für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen gibt es folgende
Die zuständige Behörde erteilt die Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe durch die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (WBK). Sie gilt zum Erwerb 1 Jahr und zum Besitz unbefristet.
Der Erwerb ist binnen 2 Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition (§ 10) wird durch Eintragung in eine WBK für die darin enthaltenen Schusswaffen erteilt; sie gilt für den Erwerb 6 Jahre und für den Besitz unbefristet.
Bedürfnis für Sportschützen (§ 14)
Das Bedürfnis wird nach 3 Jahren von der Behörde geprüft.
Im LSV M-V werden die waffenrechtlichen Bescheinigungen in Abstimmung mit dem Innenministerium M-V gemeinsam durch den Landessportleiter und den Waffensachverständigen des LSV M-V geprüft bzw. bearbeitet. (s.a. Unter Dokumente _ Waffenrecht)
Altersgrenzen für das Schießen (§ 27)
Außerhalb von Schießstätten bedarf das Schießen mit Schusswaffen einer Erlaubnis.
Ohne Erlaubnis darf auf Schießstätten geschossen werden:
Von den Altersgrenzen soll eine Ausnahme bewilligt werden , wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.
Aufbewahrung von Waffen und Munition (§ 63 WaffG, §§ 13 m 14 AWaffV)
• bis zu 10 Langwaffen in einem sog. A-Waffenschrank
• bis zu 5 Kurzwaffen im sog. B-oder 0 - Schrank
• bei 6 - 10 Kurzwaffen muss der Schrank mindestens 200 kg. wiegen oder entsprechend verankert sein.
• weitere Waffen können in weiteren Behältnissen der Klassen A/B/0 oder in einem Schrank der Euronorm 1 aufbewahrt werden.
• Munition ist getrennt von der Waffe in einem Stahlblechbehältnis aufzubewahren. Sie kann mit den Waffen in einem B bzw. o Schrank in einem verschließbaren Innenfach aufbewahrt werden. Vergleichbar gesicherte Räume gelten als gleichwertig. Die sichere Aufbewahrung ist auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen.
Europäischer Feuerwaffenpass (§22)
Sportschützen können nach der europäischen Waffen-Richtlinie einen Feuerwaffenpass erhalten, in den erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Waffen eingetragen werden.
Er ist berechtigt zur Mitnahme der Waffen in ein anderes EU-Land, wenn ein Grund (z.B Einladung zu einem Wettkampf) nachgewiesen wird.